Bereich Politik und Gesetz

Wie in allen Bereichen des Lebens ist auch für die Jagd die Gesetzgebung von zentraler Bedeutung. Das Jagdrecht obliegt den Kantonen. Sie können bestimmen, in welcher Art und Weise im Kanton gejagt wird. In der Schweiz wir gejagt im Reviersystem, im Patentsystem oder gar nicht, wie im Kanton Genf.
 

RJSo setzt seine ganze Kraft ein, die Gesetzgebung und die Ausarbeitung der Verordnung, so jagdfreundlich wie möglich zu gestalten. Ferner werden wir für viele Erlasse und Vorschriften konsultativ begrüsst. Es ist eine zentrale Aufgabe des kantonalen Verbandes – unter der Berücksichtigung des Zeitgeistes, der Anliegen seitens Natur- und Tierschutz und der Forderungen der Jagdenden – im politischen Prozess gute Lösungen für die Jagd auszuarbeiten.

 

Gesetze und Verordnungen

Bei der Gesetzgebung muss sich der Kanton aber nach dem Bundesrecht orientieren.
Dieses gibt den Rahmen der Jagd und des Schutzes frei lebender Tiere vor.
Der Kanton kann diese Vorgaben weiter einschränken, aber nicht erweitern.

 

   Bund

Bundesgetz über die Jagd und den Schutz wildle-bender Säugetiere und Vögel

Jagdgesetz, JSG

922.0

 
 

Verordnung über die Jagd und den Schutz wildle-bender Säugetiere und Vögel

Jagdverordnung, JSV

922.01

 
 

   Kanton SO

Jagdgesetz

 

 

JaG

626.11

 
 

Jagdverordnung

 

 

JaV

626.12

 
 
 

Weitere kantonale Gesetze, welche die Jagd betreffen oder berühren

Waldgesetz


 

Waldverordnung

WaVSO
 

Verordnung über Waldfestlegung und Waldabstand

Jagdprüfungsver-ordnung

JaPV

Verordnung über die
Prüfung von Schweisshunden