Ausbildung zur Jägerin, zum Jäger 1. Teil

Die Ausbildung erfolgt in Schritten, die hier aufgezeit werden.
Ziel ist, die Prüfungsreife zu erreichen.

 

Die ersten Schritte

Sie haben sich zur Ausbildung für die Jagdprüfung entschieden, so gehen sie wie folgt vor:

  • Suchen Sie den Kontakt zur ortsansässigen Jagdgesellschaft oder eine in Ihrer Umgebung.

  • Bitten Sie um die Teilnahme an den herbstlichen Bewegungsjagden als TreiberIn.

  • Wenn Sie gefallen finden und in der Gesellschaft Anerkennung finden, so fragen Sie, ob Sie das Jagdlehrjahr im Revier absolvieren können.

Das Jagdlehrjahr

Die Arbeit auf die Jagdprüfung will gut geplant sein. Neben der Vorbereitung in Ausbildungskursen oder in einem Lehrrevier sollten Sie dem Erlernen des umfangreichen Prüfungsstoffs genügend Zeit einräumen.

Die Anmeldung

Als Erstes müssen Sie sich zur Jagdausbildung anmelden, bis spätestens 15. am November beim Amt für Wald, Jagd und Fischerei

 

 

Als Bestätigung erhalten Sie das Jagdlehrgangsheft in welches die geleisteten Hegestunden und der Besuch der Pflichtmodule einzutragen sind. Dieses Heft muss dann bis spätestens 30 Tage vor der theoretischen Prüfung dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei zugesendet werden.

 

Drei Ausbildungselemente

Im Verlaufe des Ausbildungsjahres müssen Sie mindestens 25 Hege-stunden leisten. Was genau als Hegearbeit anerkannt wird, ersehen Sie aus dem Reglement der Jagdprüfung.
 
Ferner sind die sechs Pflichtausbildungsmodule des Kantons zu besuchen. Die Einzelheiten zu den Modulen ersehen Sie ebenfalls aus dem Jagdprüfungsreglement.
 
Parallel zu den zwei oben aufgeführten Arbeiten müssen Sie Ihre Schiessfertigkeit trainieren. Dies gilt sowohl für das Flinten- wie auch für das Büchsenschiessen.

Erfahrungsgemäss müssen Sie für diese drei Ausbildungsteile 1.5 Jahre einsetzen.