Generalversammlung
Die Generalversammlung ist die oberste Instanz in allen Verbandsangelegenheiten. Sie wird jährlich im Frühjahr einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich – zurzeit noch per Post, in Zukunft per E-Mail – mindestens 14 Tage im Voraus, unter Angabe der Traktanden. Anträge an die ordentliche Generalversammlung müssen bis zum Ende des Kalenderjahres, schriftlich, beim Vorstand eingereicht werden.
Eine formgerecht einberufene Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmenden beschlussfähig. Unter dem Vorbehalt, dass die Statuten kein qualifiziertes Mehr verlangen, werden Beschlüsse mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst.

Generlaversammlung 2023
Datum: | Freitag, 24. März 2023 |
Zeit: | 19:30 Uhr |
Ort: | Mehrzweckgebäude, Subingen, Sportplatzstrasse 17 |
Alle Teilnehmer sind gebeten, sich anzumelden. Online oder per E-Mail auf rjso-gv2023@ggs.ch
Um es zu vereinfachen melden sich Reviere kollektiv; für jeden Teilnehmer Vorname und Name angben.
Anmeldeschluss ist der 20. März 2023.