Technische Hilfsmittel zum jagdlichen Schiessen

Seit geraumer Zeit sind diverse Hilfsmittel auf dem Markt, die auch auf oder an Jagdgewehren montiert werden können.
Im Speziellen geht es um Zielhilfen bei Dunkelheit und um Schalldämpfer.

Aber, längst sind nicht alle Hilfsmittel erlaubt. Was gilt im Kanton Solothurn?

 

Nachtsichtzielgeräte

Bezügliche dem Stand der Diskussion betreffend Ausnahmebewilligungen für den Einsatz von Nachtzielgeräten verweist der VS von RJSo auf die VS-Info vom 17. November 2021.


Kurz zusammengefasst:

  1. Droht ein Revier wegen Schwarzwildschäden gemäss § 22 Jagdgesetz (BGS 626.11) in die Kaskade zu kommen, kann das Amt für Jagd und Fischerei eine Ausnahmebewilligung zum Einsatz von Nachtzielgeräten an Kirrungen erteilen.
  2. In Revieren mit tragbarem Wildschweinebestand werden Ausnahmebewilligungen für den Einsatz ausserhalb des Waldes erteilt.
  3. In Revieren mit nur sporadischem und insgesamt geringem Wildschweinevorkommen werden keine Bewilligungen erteilt.


Es gilt der Grundsatz:
Die Nutzung von Nachtzielgeräten muss eine Ausnahme bleiben. Der Einsatz von Nachtzielgeräten muss dort Anwendung finden, wo die Vergrämung der Wildsauen stattfinden soll, nämlich ausserhalb des Waldes. Dahinter steht auch die Führung von RJSo.




Beschaffung eines Nachtsichtzielgerätes

Jagdberechtigte benötigen zwei Ausnahmebewilligungen, wenn im Kanton Solothurn ein Nachtsichtzielgerät resp. ein aufgesetztes Vorsatzgerät legal für die Ausübung der Jagd verwendet wird:

1. Neu: Absolvierung des Kurses «Einsatz verbotener Hilfsmittel auf der Jagd».

Wer bereits ein Nachtzielgerät bewilligt hat, muss diesen Kurs vor der Verlängerung der Bewilligung noch absovieren!
 

2. Eine Bewilligung der kantonalen Jagdbehörde

 

3. Eine waffenrechtliche Bewilligung der Kantonspolizei.

Mit der Verfügung «Bewilligung für die Verwendung verbotener Hilfsmittel (Nachtsichtzielgerät)» seitens des AWJF bekommt man das Formular 3003 der Kantonspolizei Solothurn zur Beantragung der waffenrechtlichen Ausnahmebe-willigung eines Nachtsichtzielgerätes.

Dieses Formular muss mit folgenden Beilagen ergänzt werden:

  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte.
  • Auszug aus dem schweizerischen Strafregister im Original braucht es nicht mehr.

Alles zusammen muss auf dem für seinen Wohnsitz zuständigen Polizeiposten der Polizei Kanton Solothurn persönlich abgegeben werden.
 

Schalldämpfer

Die Rechtsgrundlagen sind:

  • Der Schalldämpfer gilt gemäss Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz, WG; SR 514.54) als verbotenes Waffenzubehör, dessen Erwerb oder Import einer Ausnahmebewilligung bedarf.
     
  • Der Einsatz von Schalldämpfern ist im Kanton Solothurn grundsätzlich nicht erlaubt.
     
  • Gemäss Artikel 2 der Vorordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung, JSV; SR 922.01) gelten Feuerwaffen mit einem integrierten oder aufgesetzten Schalldämpfer als für die Jagd verbotene Hilfsmittel.

    Die Kantone können die Verwendung von verbotenen Hilfsmitteln in begründeten Ausnahmesituationen erlauben (Art. 3 Abs. 1 und 2 JSV).

In Anbetracht der Gefahr eines Ausbruchs der Tierseuche «Afrikanische Schweinepest» in den kommenden Jahren sowie zur Verhütung von Wildschäden in besonderen Situationen sieht die Jagdverwaltung die Voraussetzungen erfüllt, jagdrechtliche Ausnahmebewilligungen für
Schalldämpfer zu erteilen - an alle Jagende im Kanton Solothurn.

Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung ist die Absolvierung des Kurses «Einsatz verbotener Hilfsmittel auf der Jagd».

 

 



Beschaffung eines Schalldämpfers

Der Weg zu einem Schalldämpfer ist analog zur Beschaffung eines Nachtsichtzielgerätes.

1. Absolvierung des Kurses «Einsatz verbotener Hilfsmittel auf der Jagd».

2. Eine Bewilligung der kantonalen Jagdbehörde.

Das Gesuchsformular ist erhältlich beim

Amt für Wald, Jagd und Fischerei
Abteilung Jagd und Fischerei
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn

awjf@vd.so.ch

 

3. Die waffenrechtliche Bewilligung der Kantonspolizei.

Siehe oben bei der Beschaffung eines Nachtsichtzielgerätes.

Beim Einsatz von Schalldämpfern ist zu beachten

  • Die Waffe ist immer einzuschiessen. Mit oder ohne Schalldämpfer verändert sich die Schusslage.
  • Die Schalldämpfer sind regelmässig (oft) zu reinigen; speziell auch nach Regen zu trocknen. Es bilden sich starke Rückstände im Schalldämpfer, die im Zusammenspiel mit Wasser auch sehr aggressiv auf das Material des Schalldämpfers auswirken.
  • Die Schalldämpfer müssen enorme Belastungen aushalten, daher ist ihre richtige Pflege enorm wichtig.

 

Nachtsichtgeräte

Reine Beobachtungsgeräte auf elektronischer Basis sind erlaubt.

Es gibt zwei Arten von Geräten, die sich in der Technik der Bildaufbereitung unterscheiden.
 

1. Nachtsichtgerät

Nachtsichtgeräte arbeiten mit Restlichtverstärker. Die Strahlen der wenigen Restlichter in der Nacht werden durch Hochspannung im Vakuum beschleunigt. Dies beschleunigten Elektronen treffen auf einem Leuchtschirm (eine Art Bildschirm) auf. Durch die Fluoreszenz ergibt sich das typische grünliche Bild auf dem Bildschirm.
Eine Einschränkung besteht. Wenn kein oder nur sehr schwaches Restlicht vorhanden ist, braucht es eine zusätzliche Aufhellung mittels eines Infrarotstrahlers.

Das Bild ist deutlich und das Ansprechen von Wild gelingt perfekt. Bei Geweihträgern ist der Kopfschmuck sichtbar; im Gegensatz zum Wärmebild.

Wichtig ist: Ein Nachtsichtgerät verträgt kein Tageslicht!





Die zweite Technologie ist die Wärmebildtechnik.
 

2. Wärmebildkameras

Wärmebildkameras arbeiten auf der Basis der Thermografie. Alle Gegenstände strahlen Wärme ab, in Form von Infrarotstrahlen. Eine Wärmebildkamera misst diese abgestrahlte Energie. Sie wird gebündelt und auf einen Detektor-Chip übertragen. Der Prozessor in der Kamera wandelt die Signale (mathematisch) in eine farbige Darstellung, die auf einem Bildschirm abgebildet wird.
Jede Temperatur bekommt eine andere Farbe, was dann die typischen Wärmebilder ergibt.

Das Bild ist deutlich, aber aus farbigen Pixeln erstellt. Das Ansprechen von Wild gelingt ausgezeichnet. Bei Geweihträgern ist der Kopfschmuck nicht sichtbar, da dieser aus lebloser Masse besteht, die sich meist kaum bis gar nicht von der Umgebungstemperatur unterscheidet.

Wichtig ist: Dafür kann eine Wärmbildkamera problemlos auch bei Tageslicht eingesetzt werden, z. B. um Tierkörper zu lokalisieren oder auch Schweissspuren zu finden.

Künstliche Lichtquellen

Die Verwendung künstlicher Lichtquellen wird unter Auflagen bewilligt für:

  • Die nächtliche Bejagung von Wildschweinen auf Ansitz oder der Pirsch.
  • Sowie die nächtliche Bejagung von Dachs, Fuchs und Marder nur auf dem Ansitz.

Die technischen Bedingungen sind aus der amtlichen Verfügung ersichtlich.